Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter bei Mobbing unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig hervor. In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin zu operieren. Stattdessen setzte er Ihn ausschließlich in der Ausbildung ein. Zudem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Die Operationen des Oberarztes seien angeblich schlecht verlaufen. Der Oberarzt klagte und erstritt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 53.000.-€. Nach Auffassung der Richter lag eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Oberarztes vor. Die Behauptung, der Oberarzt habe schlecht operiert, konnte nicht bewiesen werden. Die fachliche Einschätzung beruht allein auf der Meinung des Chefarztes. Daher sei die vorgeschlagene Trennung überzogen. Der Aufgabenentzug stelle in den Augen der übrigen Beschäftigten auch eine Degradierung des Klägers dar. Als Schmerzensgeld erhiehlt der Oberarzt das 6,5 fache seine Monatsgehalts. (Az.: 9 CA 3854/11)