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Wie lange läuft eine Gewährleistung

die Gewährleistung bei Innenarbeiten, Außenarbeiten und Beschichtungen auf Holz Es gibt im Malerhandwerk unterschiedliche Gewährleistungen. Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann eine Gewährleistung seitens des Handwerkers ausgeschlossen werden. Dies muss jedoch vorher im Angebot stehen. Wenn nichts im Angebot steht, greift die Gewährleistung automatisch. Je nachdem, ob ich einen VOB-Vertrag oder BGB-Vertrag vereinbart habe, beträgt die Gewährleistung dann 4  VOB bzw. 5 Jahre BGB. Wie verhält es sich bei Wartungs,-Pflege- oder Reparaturarbeiten. Greift hier die zweijährige Gewährleistung. Es gibt tatsächlich unterschiedliche Gewährleistungen. Im Detail ist die Sachen sehr kompliziert. Es fängt schon mit der Vielzahl der Begriffe an. Reparatur, Sanierung, Renovierung, Erhaltung, Pflege, Verschönerung, Wartung, Instandsetzung etc. Alle diese Begriffe stehen jedoch nicht im BGB oder in der VOB. Dort steht nur „Arbeit“! Sie sind irgendwann also umgangssprachlich entstanden und haben juristisch keinerlei Bedeutung. Die Rechtsprechung hat dann in vielen Jahren auseinanderdividiert, wann welche Gewährleistung gilt. Es gibt so eine Art Faustformel. Bei Neubauarbeiten gilt immer die volle Frist von vier bzw. 5 Jahren. Bei allen anderen Arbeiten kommt es immer auf die Intensität/den Umfang der Arbeit an. Wenn sie vom Aufwand und Ergebnis her mit Neubaumaßnahmen vergleichbar sind, wie (umgangssprachlich) bei Sanierungen, dann gilt die lange Gewährleistungszeit. Beim „kurz mal Drüberstreichen“ umgangssprachlich also Pflege, Wartung oder Reparatur, greift die kurze Gewährleistung von 2 Jahren. Die Grauzone dazwischen (umgangssprachlich Instandhaltung, Renovierung) ist sehr kompliziert auszuloten und damit sind Streitfälle in diesem Bereich nicht selten. Hafte ich bei einem Lasuranstrich auf einem Carport den ich auf dem Neubau durchgeführt habe 5 Jahre obwohl ich weiß, dass dieser niemals so lange halten wird und schon gar nicht auf der Wetterseite? Haltbarkeit und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Gewährleistung heißt, das ein Mangel, also ein technischer Fehler zwingend vorliegen muss. Jetzt kommt das Entscheidende. Dieser Fehler muss schon bei der Abnahme, also von Anfang an vorliegen und sich dann in der Gewährleistungszeit von vier oder fünf Jahren als Schadensbild zeigen. Nur dann ist der Maler Nachbesserungspflichtig.   Gewährleistung heißt also immer: Der Maler muss von Anfang an einen technischen Fehler gemacht haben! Der Lasuranstrich-vorausgesetzt er ist technisch korrekt ausgeführt worden-ist aber in aller Regel gar nicht fehlerhaft, sondern erhält eben nur begrenzt, selbst bei technisch perfektester Verarbeitung. Dies ist in der Regel eine Art unvermeidlicher Verschleiß. Muss man den Kunden über die Haltbarkeit aufklären?  Den Privatkunden auf jeden Fall.   Fazit: alles vorher im Angebot schriftlich fixieren und auf eventuelle kürzere Haltbarkeiten hinweisen.