Urteil: Sturz in der Raucherpause – kein Arbeitsunfall!
Wer einen Arbeitsunfall erleidet, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Wer aber denkt, jeder Unfall im Betrieb sei bereits ein Arbeitsunfall, hat sich getäuscht.
Rauchen ist reine Privatsache. Wer sich in der Raucherpause oder auf dem Hin- oder Rückweg von einer Raucherpause zu seinem Arbeitsplatz verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. So entschied unlängst das Berliner Sozialgericht (Urt. v. 23.01.2013, S 68 U 577/12).
Nach Ansicht der Richter ist Rauchen eine „persönliche Angelegenheit des Arbeitnehmers ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit“.Geklagt hatte eine Pflegehelferin, die auf dem Rückweg von ihrer Raucherpause zu ihrem Arbeitsplatz mit dem Hausmeister, der einen Eimer Wasser trug, zusammengestoßen war. Der Eimer kippte um, die Frau rutschte aus und brach sich einen Arm.
Ein wegweisendes Urteil für alle im Betrieb rauchenden Arbeitnehmer. Die Mitteilung über ein derartiges Urteil, sollte an der betrieblichen Informationstafel angebracht werden.
Tags:Arbeitsgerichtsurteil, Arbeitsunfall, Betriebsunfall, Privatangelegenheit, rauchen am Arbeitsplatz
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